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Die ganze Familie im Ausland versichern: was anders ist als beim Einzelvertrag

Ein Familienvertrag ist kein vervierfachter Einzelvertrag. Der Beitrag richtet sich häufig nach dem ältesten Mitglied, die Gesundheitsprüfung gilt für jede Person einzeln, und ein Ausschluss bei einer Person befreit die anderen nicht. Drei Mechanismen, die erklären, warum zwei gleich große Familien sehr unterschiedliche Angebote erhalten.

Der Beitrag ist selten die Summe der Einzelnen

Viele Paar- und Familientarife berechnen den Beitrag nach der Altersgruppe des ältesten Mitglieds. Ab etwa zehn Jahren Altersunterschied im Paar sind zwei Einzelverträge bei gleicher Deckung mitunter günstiger als ein gemeinsamer. Lassen Sie sich immer beide Angebote geben. Der Unterschied ist nicht gering, und von sich aus rechnet das niemand vor.

Jede Person durchläuft ihre eigene Gesundheitsprüfung

Die Annahme erfolgt individuell. Eine Vorerkrankung bei einer Person kann zu einem Ausschluss führen, der nur sie betrifft, aber auch zu einer Ablehnung, die sie ohne Schutz lässt, während der Vertrag für die übrigen zustande kommt. Klären Sie vor Abschluss, was mit dem Vertrag geschieht, wenn ein Mitglied abgelehnt wird.

Wartezeiten, besonders bei Mutterschaft

Für Mutterschaft gilt fast immer eine Wartezeit von mehreren Monaten, teils einem Jahr, gerechnet ab Vertragsbeginn und nicht ab Antragstellung. Ein Kinderwunsch innerhalb von zwei Jahren ist deshalb eine Entscheidung bei der Wahl der Versicherung, nicht erst bei der Schwangerschaft.

Kinder in der Schule, und was dort wirklich verlangt wird

Internationale Schulen wollen in der Regel einen Nachweis, ohne einen Versicherer vorzuschreiben. Zu prüfen ist nicht die formale Konformität, sondern die Kinderheilkunde: angeschlossene Kinderkliniken in Ihrer Stadt, Notfallversorgung außerhalb der Sprechzeiten und Unfälle im Schulsport, die oft gesondert geregelt sind.

Wenn die Familie sich verteilt

Kinder gehen zum Studium, ein Partner kehrt zurück, der Haushalt lebt nicht mehr an einem Ort. Prüfen Sie, ob der Vertrag erlaubt, ein Mitglied unter Mitnahme der Vertragsdauer und ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Einzelvertrag zu überführen. Ohne diese Klausel bedeutet ein Studienbeginn einen Neuabschluss, mit Ausschlüssen.

In welcher Reihenfolge entscheiden

Beginnen Sie mit einer ehrlichen Liste aller Vorerkrankungen: sie bestimmt, welche Versicherer überhaupt infrage kommen. Vergleichen Sie dann gemeinsamen und getrennte Verträge in echtem Geld. Prüfen Sie zuletzt Wartezeiten und das Kinderärzte-Netz. In dieser Reihenfolge, weil der erste Punkt die beiden anderen gegenstandslos machen kann.

Häufige Fragen

Sind nach Vertragsbeginn geborene Kinder mitversichert?

Meist ja, bei Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt, oft ohne Gesundheitsprüfung. Nach Ablauf der Frist gilt das Kind als Neuantrag.

Muss eine harmlose Vorerkrankung beim Kind angegeben werden?

Ja. Eine auch gutgläubige Auslassung kann Jahre später eine Leistungsablehnung in einem scheinbar unabhängigen Fall rechtfertigen.

Kann ein im Heimatland gebliebener Partner mitversichert werden?

Das hängt vom Deckungsgebiet und der Definition des Wohnsitzes ab. Manche Verträge schließen das Heimatland ein, andere ausdrücklich aus.

Sind besuchende Großeltern mitversichert?

Nie über Ihren Vertrag. Sie brauchen eine eigene Reiseversicherung, in der das Alter ebenfalls zählt.

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